2009
Dez
10
von: alexandra | Kommentar (0)

“Advent, Advent… der Weihnachtsbaum brennt!” Doch bei diesem ernsten Thema sollte niemanden zum Spaßen zumute sein. Jedes Jahr gibt es in Deutschland mehrere hunderttausende Gebäudebrände, bei denen ca. 600 bis 800 Menschen ums Leben kommen und um ein vielfaches mehr die überlebenden Opfer solcher Tragödien Rauchvergiftungen oder Brandverletzungen erleiden. Es gibt die verschiedensten Ursachen dafür - Kabelbrand, Kurzschluss, Kerzenwachs (das sich im flüssigen Zustand komplett entzünden kann) oder gewisse Chemikalien, die sich in jedem Haushalt wiederfinden - daher kann man Brände nie völlig ausschließen. Besonders Nachts geht vom Feuer eine größere Gefahr aus als am Tage. Die Wahrscheinlichkeit an Rauch zu ersticken ist größer, als die Wahrscheinlichkeit vom Feuer und der Hitze geweckt zu werden. Daher wird das Thema “Brand- und Rauchmelderpflicht” immer stärker diskutiert und vom Gesetzgeber unterstützt. Leider wird die Rauchmelderpflicht in jedem Bundesland anders gehandhabt und umgesetzt. Bisher haben sich folgende Bundesländer der Rauchmelderpflicht angeschlossen: Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und nun auch Bremen. In Kürze sollen noch andere Bundesländer wie Niedersachsen folgen. Welches Bundesland welche Pflichten und Fristen festgesetzt hat, kann man in der jeweiligen “Landesbauordnung” nachlesen.

Bleibt nur noch zu sagen - jeder, der noch keinen Feuermelder in seinem Heim montiert hat, sollte einen Moment lang an die Opfer von Bränden denken, denen das Leben oder die Gesundheit durch gerade diese “kleinen Retter” hätte geschützt werden können. Batteriebetriebende Rauchmelder kosten ab ca. 5 Euro und sind auch für Nichthandwerker leicht zu montieren. Dabei ist der Montageort des Brand- und Rauchmelders von entscheidender Bedeutung. Die Geräte sollten an den Stellen installiert werden, so dass die Fluchtwege noch passierbar sind und auch evtl. schlafende Menschen vom Signal geweckt werden können, sobald der Alarm losgeht. Deshalb montiert man die Melder in Treppenhäusem bzw. Fluren für den minimalen Schutz (bei mehrstöckigen Einfamilienhäusern auch im Keller). Ein optimaler Brandschutz wären zusätzliche Rauchmelder in jedem Zimmer - außer der Küche. Es sei aber zu beachten, dass es zu erheblichen Fehl-Alarmen kommen kann, wenn in den Räumen ausgiebig geraucht wird. Der Rauchmelder kann natürlich nicht zwischen Zigarettenqualm und Feuerrauch unterscheiden. Wie man in diesem Fall die Positionierung wählt, sei jedem Tabak-Raucher selbst überlassen.

Vielleicht ist ein Rauchmelder noch eine gute Idee ihn als Kleinigkeit unter den Weihnachtsbaum zu legen. Welches Geschenk kann besinnlicher sein, als das höchste Gut - das Leben - zu retten. Frohe feuerfreie Festtage!





2008
Aug
19
von: alexandra | Kommentare (1)

In meinem letzten Beitrag habe ich über die Mondfinsternis geschrieben und einen kommenden Termin für den August 2008 genannt, an dem sich einige meiner Freunde die Zeit genommen haben, um dieses Phänomen zu beobachten. Da fast alle in totaler Begeisterung ausgebrochen sind, habe ich die nächsten Termine der Mondfinsternis recherchiert und hier eine kleine Auflistung gemacht:

  • 09. Feb. 2009 - penumbral-partielle Mondfinsternis - Eintritt Halbschatten 12:37 - Austritt Halbschatten 16:14
  • 07. Juli 2009 - penumbral-partielle Mondfinsternis - Eintritt Halbschatten 08:33 - Austritt Halbschatten 10:44
  • 06. Aug. 2009 - penumbral-partielle Mondfinsternis - Eintritt Halbschatten 00:01 - Austritt Halbschatten 03:17
  • 31. Dez. 2009 - partielle Mondfinsternis - Eintritt Halbschatten 17:15 - Eintritt Kernschatten 18:51 - Austritt Kernschatten 19:53 - Austritt Halbschatten 21:30
  • 26. Juni 2010 - partielle Mondfinsternis - Eintritt Halbschatten 08:55 - Eintritt Kernschatten 10:16 - Austritt Kernschatten 13:00 - Austritt Halbschatten 14:21
  • 21. Dez. 2010 - partielle Mondfinsternis - Eintritt Halbschatten 05:28 - Eintritt Kernschatten 06:32 - Beginn Totalität 07:40 - Ende Totalität 08;54 - Austritt Kernschatten 10:02 - Austritt Halbschatten 11:06

Dabei sind einige mehr und einige weniger interessante Termine. Trotzdem wünsche ich euch bei jeder Beobachtung dieses Naturereignisses eine Menge Spaß und hohen Respekt vor dem Planet Mond in unserem riesigen Universum.





2008
Jul
30
von: alexandra | Kommentar (0)

Nun hat das durchgehaltene Jammern der Gaststättenbetreiber die ersten Früchte getragen. Das Bundesverfassunggericht in Karlsruhe hat heute das Gesetz zum Rauchverbot gekippt und sich für eine Ausnahmeregelung entschieden.

Die Urteilsverkündung lautet: Wirte kleiner Eckkneipen dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie keinen Raucherraum abtrennen können. Das damals verabschiedete Gesetz zum Rauchverbot behindere die Wirte in ihrer Berufsfreiheit, da Umsatzeinbußen schlussendlich die Folge des Verbotes seien.

Voraussetzung für die Ausnahmeregelung:
- es muss eine reine “Trink”kneipe sein, also ohne Essensausgabe
- die Kneipe darf nicht größer als 75 qm sein
- es muss als Raucherkneipe gekennzeichnet sein
- man darf keine Jugendlichen unter 18 Jahren Eintritt gewähren

Dieses Grundsatzurteil wurde in erster Linie für die Bundesländer Berlin und Baden-Württemberg gefällt, weil hier zwei Wirte und ein Diskothekenbetreiber geklagt haben. Sie fühlten sich ungerecht behandelt, da es bei ihnen keine Möglichkeit gab, Raucherräume einzurichten

Weitere Bundesländer kündigten gleich nach der Urteilsverkündung an, dass das Rauchen in Eckkneipen auch bei ihnen ab sofort geduldet wird:

  • Bremen
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Schleswig-Holstein

Bayern bleibt jedoch bei seinem strengen Verbot und lenkt nicht ein.

Geraten wir nun in eine Wettbewerbsverzerrung, weil nicht alle den gleichen Regelungen unterliegen?

Bis Ende 2009 müssen nun neue Gesetze festgelegt werden, damit wieder einheitliche Richtlinien gelten und der Nichtraucherschutz in Gaststätten neu geklärt wird.





2008
Jan
06
von: alexandra | Kommentar (0)

Das Thema der Schadtstoffplakette oder auch Feinstaubplakette führt immer mehr zur Verwirrung. Niemand weiß so richtig, wann er sich drum kümmern soll und wo genau nun diese Plakette schon gefordert wird und wo nicht.

Wir haben uns nun auch eine von diesen super Feinstaubplaketten besorgt. Teuer war es nicht, wie bereits in meinem ersten Artikel erwähnt, kostet der Spaß zwischen 5 und 10 EUR . Aber der Aufwand der damit betrieben wird, ist schlechthin ein totaler Irrsinn. Jede Werkstatt, die auch eine TÜV-Untersuchung machen kann, ist befugt eine Feinstaubplakette auszustellen. D.h. aber nicht, dass tatsächlich eine Untersuchung gemacht wird. In unserem Fall haben wir bei der Werkstattanmeldung unseren Fahrzeugschein abgegeben (da dort die Nummer zur Vergabe gebraucht wird) und es wurde ein Auftrag geschrieben. Dann ist ein Mitarbeiter mit diesem Auftrag und uns im Schlepptau zum Werkstattmeister gegangen und hat dort den Auftrag übergeben. Der Meister hat eine Liste hervorgeholt, in der er einige Daten aus unserem Fahrzeugschein eingetrug, hat die Plakettenfarbe in seinem Computer errechnen lassen - juhu, wir haben grün, “so eine Überraschung” - und unser Kennzeichen auf die Feinstaubplakette geschrieben mit dem Kommentar “des braucht ihr aber noch nicht; in München kimmts erst spätestens Oktober”. Meine Antwort “Na klar, so wie mit den Winterreifen. Wenns dann mal schneit, dann kommen Alle”. Mit dieser Feinstaubplakette ist dann der Werkstattleiter mit uns zum Auto, um wahrscheinlich zu überprüfen, ob es auch das Fahrzeug X ist und klebte die Plakette mehr oder weniger liebevoll ein, gab uns den Auftrag und bat uns diesen bitte an der Kasse zu bezahlen. Dort haben wir dann bezahlt und uns gewundert, ob sich der Aufwand, einen Auftrag durch drei Mitarbeiterhände laufen zu lassen, für unter 10 EUR wirklich lohnt.

Bleibt zu hoffen, dass nicht alle Werkstätten so arbeiten. Sonst tun mir jetzt schon alle Autofahrer leid, die auf den letzten Moment warten.

Bisher ist die Schadstoffplakette erstmal nur in Berlin, Hannover und Köln Gesetz.

Folgende Städte wollen voraussichtlich nachrücken:

  • Freiburg im Breisgau
  • Heidelberg
  • Augsburg
  • Karlsruhe
  • Ilsfeld
  • Leonberg
  • Ludwigsburg
  • Mannheim
  • Mühlacker
  • München
  • Neu-Ulm
  • Pforzheim
  • Pleidelsheim
  • Reutlingen
  • Stuttgart
  • Schwäbisch-Gmünd
  • Tübingen

Aber nicht in Panik verfallens! Sollte euer geliebtes Auto schon so alt sein, dass ihr eh schon wisst, dass es keine Plakette geben wird, dann lasst Euch sagen: einige Städte haben sogar erst für 2010 und später die Umweltzonen geplant. Und solange man keine Umweltzonen festlegt, solange kann man auch keine Plakette fordern.

Die Sache erinnert mich ein wenig an die damalige Einführung der Rechschreibreform, wo jede Stadt bzw. jedes Bundesland seine eigene Suppe kochen wollte. Unterm Strich wird es einfach komplizierter in Deutschland.



2007
Nov
03
von: alexandra | Kommentare (4)

Jetzt steht es fest - ab 01. Januar kommenden Jahres ist es vorbei in unseren Kneipen und Gaststätten von München mit den doch so beliebten “blauen Dunst”. Dies gilt für die gesamte Gastronomie und ohne jede Ausnahme. Nun werden sich die Gaststättenbetreiber und Wirte einiges einfallen lassen müssen, um eine gleichberechtigte Behandlung zu gewährleisten. Mit gemalten Quadraten auf dem Boden, wie schon an fast allen Bahnhöfen zu sehen, ist es nicht getan. Den Verlust mag sich kein Gastronom ausmalen, sollte man sich für eine Kategorie der Raucher oder Nichtraucher entscheiden müssen. Denn nicht jeder hat die Möglichkeit gleich einen gesonderten Raum zur Genusstrennung zur Verfügung zu stellen.

Für die Kontrolle und Durchführung des Rauchverbot ist für den Münchener Raum der KVR (Kreisverwaltungsreferat) zuständig. So erweitert sich deren Aufgabengebiet noch auf diese Kontrollkategorie neben der Lebensmittel- und der Ausschankkontrolle. Natürlich werden nicht Zivilpolizisten durch die Hallen des Spaßes streifen. Man reagiert eher mit Kontrollen in dem Sinne, dass wiederholt und vermehrt Beschwerden im KVR über bestimmte Geststätten eingehen müssen. Ansonsten ist der Wirt oder Gastronom selbst für die Einhaltung des Rauverbot zuständig. Vorallem dann, wenn sich die Gäste aufgrund dieser Erneuerung “in die Wolle” kriegen. Sollte nämlich der Verstoß gegen dieses Verbot geähndet werden, sind Geldbußen zwischen fünf und 1000 Euro zu erwarten. Das nicht nur für den uneinsichtigen Raucher, sondern auch für den Wirt.

Aber atmen wir auf. Unsere eigenen Wände, Partykeller und Gartenhäuschen sind von dieser Regelung natürlich ausgeschlossen, da hier keine gewerbliche Gastronomie stattfindet.

Eine große Abwehr gegen diesen Beschluss ist wohl von den Gastronomen der Smoker-, Zigarren- und Raucher-Clubs zu erwarten. Man rechnet mit zahlreichen Klagen von dieser Seite, um doch noch eine Sonderregelung erzwingen zu können. Spannend wird auch hier die Einhaltung vom Rauchverbot zur Wiesn 2008. Eine Sonderregelung wäre hier angebracht, da eine Kontrolle fast unmöglich ist. Es sei denn, man denkt über ein Freilaufgehege draußen vor dem Zelt, aber doch direkt angebunden ans Zelt, nach. Dann fehlt eigentlich nur noch das Schild “Füttern verboten”.

Wir werden sehen, wie man dieses Problem behandeln wird und wie unsere Raucher sich in diesem Winter, der nun meist bis Ostern anhält, sich den Popo abfrieren müssen.

I hope the best for all.



2007
Okt
24
von: alexandra | Kommentar (0)

Bald ist es soweit. Unsere Politiker haben, neben einigen anderen Projekten, zum Jahresanfang die Einführung der Pflicht-Schadstoffplakette geplant und dieser Einführung im Januar 2008 scheint wohl nichts mehr im Wege zu stehen. Seit dem 01.03.2007 gilt die Feinstaub-Verordnung und diese verpflichtet die Städte und Gemeinden auf Einhaltung der festgelegten Grenzwerte. Um solch ein Vorhaben umsetzen zu können, wurden entsprechende Umweltzonen beschlossen.

Städte wie z.B. Berlin, München, Dortmund, Bremen und einige andere werden eine der ersten sein, die ihre Innenstädte zu Umweltzonen benennen.

Um die unterschiedlichen (mehr oder weniger) umweltfreundlichen Fahrzeuge zu kennzeichnen, gibt es drei verschiedene Plaketten in grün, gelb und rot. Jedoch wird es jede Menge mehr Autos geben, die keine Plakette erhalten werden aufgrund fehlender Rußpartikelfilter oder nur mit KAT1 ausgerüstet. Da hilft nur Nachrüsten (bei dem sich aber der Staat durch entgegenkommenden Steuererlass beteiligt). Denn bei jeder Mißachtung und Einfahrt in eine Umweltzone gibt es eine Geldstrafe und Kontoerhöhung beim KBA in Flensburg. Motorräder sind hiervon ausgeschlossen.

Die begehrten Schadstoffplaketten gibt es bei allen Institutionen die auch die HU und AU durchführen (z.B. TÜV). Sie sind dazu berechtigt, nach geforderten Untersuchungen, diese Plaketten mit dem entsprechendem Kennzeichen zu vergeben. Die Preise für diese Schadstoffplaketten schwanken zwischen 5 und 10 EUR. Bei der roten Plakette ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, ob diese Fahrzeuge auch bei den Umweltzonen ausgegrenzt werden.

Welche Einstufung euer eigenes Auto bekommen würde, könnt ihr beim ADAC nachlesen, einfach das Wort “Plakette” in den Suchschlitz eingeben. Für die benötigten Daten braucht ihr lediglich euren Fahrzeugschein.

Eine Frage tut sich aber nach all dem Gewirr auf… “Was ist mit den LKWs?”

Ich drücke allen, für eine gute Plakette, die Daumen!