Nun hat das durchgehaltene Jammern der Gaststättenbetreiber die ersten Früchte getragen. Das Bundesverfassunggericht in Karlsruhe hat heute das Gesetz zum Rauchverbot gekippt und sich für eine Ausnahmeregelung entschieden.
Die Urteilsverkündung lautet: Wirte kleiner Eckkneipen dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie keinen Raucherraum abtrennen können. Das damals verabschiedete Gesetz zum Rauchverbot behindere die Wirte in ihrer Berufsfreiheit, da Umsatzeinbußen schlussendlich die Folge des Verbotes seien.
Voraussetzung für die Ausnahmeregelung:
- es muss eine reine “Trink”kneipe sein, also ohne Essensausgabe
- die Kneipe darf nicht größer als 75 qm sein
- es muss als Raucherkneipe gekennzeichnet sein
- man darf keine Jugendlichen unter 18 Jahren Eintritt gewähren
Dieses Grundsatzurteil wurde in erster Linie für die Bundesländer Berlin und Baden-Württemberg gefällt, weil hier zwei Wirte und ein Diskothekenbetreiber geklagt haben. Sie fühlten sich ungerecht behandelt, da es bei ihnen keine Möglichkeit gab, Raucherräume einzurichten
Weitere Bundesländer kündigten gleich nach der Urteilsverkündung an, dass das Rauchen in Eckkneipen auch bei ihnen ab sofort geduldet wird:
- Bremen
- Brandenburg
- Hessen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
- Thüringen
- Schleswig-Holstein
Bayern bleibt jedoch bei seinem strengen Verbot und lenkt nicht ein.
Geraten wir nun in eine Wettbewerbsverzerrung, weil nicht alle den gleichen Regelungen unterliegen?
Bis Ende 2009 müssen nun neue Gesetze festgelegt werden, damit wieder einheitliche Richtlinien gelten und der Nichtraucherschutz in Gaststätten neu geklärt wird.
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